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Wer kann sich privat versichern ?

Die private Krankenversicherung konnte sich in Deutschland in den letzten Jahren als eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung durchsetzen. Dieser Versicherungsschutz dient der Absicherung der Kosten, die durch Krankheit, einen Unfall, aber auch durch verschiedene präventive und diagnostische Maßnahmen entstehen.

Grundsätzlich können diejenigen die private Krankenversicherung in Anspruch nehmen, die nicht über eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse verfügen. Zudem dürfen alle Beamten, Selbstständigen und Freiberufler diesen Versicherungsschutz problemlos wählen. In Hinblick auf die gesetzlichen Krankenkassen besteht keine Versicherungspflicht, wenn das Einkommen des Arbeitnehmers die Jahresbruttoentgeltgrenze übersteigt. Im Jahr 2008 lag diese bei einem Jahreseinkommen von 48.150 Euro. Dies entspricht einem monatlichen Einkommen von 4.012 Euro.

Auch Studenten haben die Möglichkeit, sich für die private Krankenversicherung zu entscheiden. In diesem Fall müssen sie sich zu Beginn ihres Studiums von der Versicherungspflicht gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen befreien lassen. Zudem können sie durch den Verzicht auf die kostenlose Familienversicherung die private Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Sowohl die gesetzlichen Krankenkassen als auch die Gesellschaften der privaten Krankenversicherung halten für Studenten spezielle Angebote bereit.

Der Erstbeitrag der privaten Krankenversicherung orientiert sich an mehreren Aspekten. Hierbei können unter anderem folgende Faktoren genannt werden:

  • Geschlecht: Da Frauen eine höhere Lebenserwartung haben, müssen sie mit höheren Beiträgen rechnen.
  • Alter: Je höher das Eintrittsalter ist, desto höher sind auch die Kosten für die Versicherung.
  • Berufsgruppe: Auch die Berufsgruppe bestimmt die Beitragshöhe. Bei einzelnen Berufen muss mit Risikozuschlägen gerechnet werden.

Was ist der "Standard-Tarif" ?

In den vergangenen Monaten sorgte der Standard Tarif als neues Angebot der privaten Krankenversicherung für Aufsehen. Insbesondere für ältere Versicherte handelt es sich dabei um eine gute Alternative. Grundsätzlich wird dieses Modell von allen privaten Krankenkassen der Bundesrepublik Deutschland angeboten. Das Ziel dieses Modells ist es, die Beitragsreduzierung im Alter zu gewährleisten. Den privaten Krankenversicherungen ist es somit gelungen, für die zahlreichen älteren Versicherten eine günstige Alternative zu schaffen.

Aufgrund der Konzeption können die Leistungen des Standard Tarifs mit denen der gesetzlichen Krankenkassen verglichen werden. Sicherlich lassen sich zwischen den beiden Optionen einzelne Unterschiede erkennen, doch diese sind gering. Die Mehrzahl der Leistungen ist hierbei übereinstimmend und wird zudem auch durch den deutschen Gesetzgeber geregelt. Die genauen Definitionen wurden durch den deutschen Bund im Sozialgesetzbuch verankert. Der Standard Tarif präsentiert sich als ein geschlossenes Modell und kann somit nicht mit anderen Zusatzversicherungen kombiniert werden. Ausgeschlossen von dieser Regelung ist ausschließlich die Auslandskrankenversicherung.

Damit Versicherte den Standard Tarif in Anspruch nehmen können, müssen sie  einzelne Kriterien erfüllen. So müssen sie eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung von zehn Jahren nachweisen können. Hierbei wird ausschließlich die Mitgliedszeit in einer Vollversicherung gezählt. Die Zusatzversicherungen finden beim Standard Tarif keinerlei Beachtung. Zudem können auch erwerbsunfähige Versicherte in den Standard Tarif wechseln. Neben einer zehnjährigen Mitgliedschaft müssen sie den Bezug einer gesetzlichen Rente oder auch Beamtenbezüge nachweisen können. Insbesondere für Pensionäre handelt es sich bei dem Standard Tarif um eine gute Alternative, um während des Rentenbezugs eine kostengünstige Alternative nutzen zu können.

Vorteile einer Privaten Krankenversicherung !

In der Bundesrepublik Deutschland besteht eine Versicherungspflicht in Hinblick auf die Krankenversicherung. Demnach muss jeder Bürger eine Krankenversicherung abgeschlossen haben. Hierbei kann zwischen der gesetzlichen und der privaten Absicherung unterschieden werden. In den letzten Jahren hat sich die private Krankenversicherung als eine optimale Lösung für Menschen mit einem hohen Einkommen oder einem umfangreichen Leistungsbedarf durchsetzen können.

Vergleicht man beide Optionen miteinander, lässt sich deutlich erkennen, dass die private Krankenversicherung gegenüber der GKV mit einigen Vorteilen überzeugen kann. Grundsätzlich lohnt sich der private Schutz für alle Versicherten, die über ein hohes Einkommen verfügen und als Besserverdiener gelten. Immerhin wird der Beitrag in der privaten Krankenversicherung nicht in Abhängigkeit vom Einkommen berechnet.

Zu den wohl größten Vorteilen gehört bei der PKV jedoch die Individualität. Alle Versicherten können demnach die Leistungen der privaten Krankenversicherung eigenständig auswählen und so auf ihren Bedarf abstimmen. Hierbei kann es sich neben einem Einzelzimmer in einem Krankenhaus auch um die Chefarztbehandlung handeln. Zudem werden durch die private Krankenversicherung wesentlich mehr Kosten übernommen, die sich zum Beispiel auf Medikamente beziehen. Gerade bei teuren Medikamenten macht sich diese Leistung deutlich bemerkbar. In den meisten Fällen übernimmt die private Krankenversicherung auch die Kosten von alternativen Behandlungsmethoden wie der Akupunktur. Somit wird deutlich, dass die private Krankenversicherung einen wesentlich besseren Gesundheitsschutz bietet als die gesetzliche Krankenversicherung.

In Deutschland wird die gesetzliche Krankenversicherung nur noch als gesundheitliche Grundversorgung angesehen. Somit bietet sie im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung keine volle Absicherung. Obwohl bei der PKV Geld gespart werden kann, sollte grundsätzlich jeder eigenständig abwägen, welche Leistungen er benötigt. Zu bedenken ist, dass ein Versicherungsvertrag mit zu wenigen Leistungen sehr teuer werden kann.

Kinder in der Privaten Krankenversicherung ?

Kinder können in Deutschland nicht immer in der gesetzlichen Krankenkasse versichert werden. Gerade wenn beide Elternteile ein hohes Einkommen besitzen, gestaltet sich dies meist schwierig. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Elternteil in der privaten Krankenversicherung abgesichert ist, denn in diesem Fall müssen auch die Kinder privat versichert werden.

Allerdings kommt diese Regelung erst bei einer Einkommensgrenze von monatlich 4.012,50 Euro zum Einsatz. Übersteigt das Einkommen der Eltern diese Grenze nicht, können die Kinder auch in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert werden. Hierbei spielt das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils keine Rolle.

Demnach ist es einkommensabhängig, ob Kinder in der kostenfreien Familienversicherung abgesichert werden können. In Deutschland besteht zudem die Option, die eigenen Kinder auch bei einem hohen Einkommen in der GKV zu versichern. In diesem Fall muss eine Gebühr bezahlt werden. Meist rentiert sich diese Option jedoch nicht.

Ab einem gewissen Alter können Jungen und Mädchen eigenständig bestimmen, in welcher privaten Krankenversicherung sie Mitglied werden wollen. Demnach müssen sie sich nicht dauerhaft für den Versicherer der Eltern entscheiden. Bis zu einem Alter von 14 Jahren lassen sich in Hinblick auf die Kosten der privaten Krankenversicherung zwischen Jungen und Mädchen keine Unterschiede erkennen.

Für Kinder lohnt sich der Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung im Grunde zu jeder Zeit, da sie nicht automatisch in eine neue Altersstufe rutschen. Somit können neue Tarife optimal genutzt werden.

Eltern sollten darauf achten, dass kleine Kinder und Neugeborene möglichst rechtzeitig in der privaten Krankenversicherung abgesichert werden, da zu diesem Zeitpunkt noch kein Gesundheitscheck stattfindet. In einigen Bundesländern können die Eltern zudem bei der privaten Krankenversicherung für die Kinder den Sonderfall nutzen. Dieser gestaltet sich als eine Beihilfe für die Beiträge. In diesem Fall übernimmt der Staat einen Beitragsanteil von 80 Prozent. Somit ergibt sich für das eigene Kind ein monatlicher Kostenaufwand von 35 Euro.

Grundsätzlich muss die Wahl der privaten Krankenversicherung für das eigene Kind nicht die Schlechteste sein. Immerhin sind die Leistungen hier wesentlich umfangreicher.

Höhe der Beiträge im Alter ?

Damit man sich im Alter eine gute Lebensqualität ermöglichen kann, sollte man sich für eine zusätzliche Vorsorge entscheiden. Diese kann in Form von Beiträgen betrieben werden.

Grundsätzlich ist die Beitragshöhe bei der privaten Krankenversicherung im Alter von mehreren Faktoren abhängig. Hierbei handelt es sich zum einen um das Alter des Versicherungsnehmers und zum anderen auch um die Vertragslaufzeit in der PKV.

Um die Kosten zu reduzieren, sollte man sich demnach sehr früh für eine private Krankenversicherung entscheiden. Auf diesem Weg kann man nicht mehr nur unnötige Kosten, sondern auch einen Ausschluss vermeiden. Zudem spielen auch das Geschlecht und der individuelle Gesundheitszustand eine wichtige Rolle. Zu Beginn des Jahres 2009 trat ein neues Versicherungsgesetz in Kraft. Durch dieses kam es bei der PKV und insbesondere bei der Beitragshöhe im Alter zu deutlichen Änderungen. Durch das neue Gesetz fällt unter anderem der Geschlechtsaspekt weg. Unberührt bleibt hingegen der Gesundheitszustand. Ausgeschlossen vom Geschlechtsaspekt sind aber nur diejenigen, die sich für den Standard Tarif der privaten Krankenversicherung entscheiden.

Jede private Krankenversicherung in Deutschland wird nach der Gesundheitsreform 2000 zu einer jährlichen Beitragserhöhung bis zu einem Alter von 60 Jahren verpflichtet. Diese beträgt zehn Prozent pro Jahr. Diese Beitragserhöhungen sollen ab dem 65. Lebensjahr für die Finanzierung und Deckung der anstehenden Erhöhungen genutzt werden. Damit während der Rentenzeit keine zu hohen Kosten entstehen, können sich die Versicherungsnehmer für den Standard Tarif entscheiden. Zudem haben sie als Beihilfsberechtigte die Möglichkeit, den Basistarif in Anspruch zu nehmen.

Der Basistarif gleicht in Hinblick auf die Leistungen denen der gesetzlichen Krankenkassen. Der Beitrag richtet sich hierbei nach dem Alter und dem Geschlecht. Ab einem Alter von 80 Jahren wird die Beitragssenkung mit den noch vorhandenen Restbeträgen finanziert.

Zudem bieten die privaten Krankenversicherungen die Möglichkeit, einen Beitragsentlastungstarif abzuschließen. Durch diesen lassen sich ebenso die Kosten für die PKV im Alter minimieren. Hierbei handelt es sich um eine Vorsorgeoption.